Eine Verschiebung des Renteneintritts bedeutet eine Verschiebung des Renteneintrittsalters. Damit ist das politische System des Landes gemeint, das Renteneintrittsalter unter Berücksichtigung von Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur und der Beschäftigungssituation schrittweise anzuheben.
Gemäß der Verfassung beschloss die 11. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 14. Nationalen Volkskongresses:
1. Beginnen Sie gleichzeitig mit der Verschiebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters für männliche und weibliche Arbeitnehmer und verschieben Sie das gesetzliche Renteneintrittsalter für männliche Arbeitnehmer schrittweise innerhalb von 15 Jahren von 60 auf 63 Jahre und verschieben Sie das gesetzliche Renteneintrittsalter für weibliche Arbeitnehmer von 50 bzw. 55 auf 55 bzw. 58 Jahre.
2. Setzen Sie die schrittweise Verschiebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters um und halten Sie sich dabei an die Grundsätze der Anpassung in kleinen Schritten, der flexiblen Umsetzung, der schrittweisen Beförderung und der umfassenden Berücksichtigung.
3. Volksregierungen auf allen Ebenen sollten aktiv auf die Alterung der Bevölkerung reagieren, Arbeitnehmer ermutigen und unterstützen, eine Beschäftigung zu finden und Unternehmen zu gründen, die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer wirksam schützen und damit verbundene Arbeiten wie Altenpflege und Kinderbetreuung koordinieren und fördern.
4. Genehmigung der „Maßnahmen des Staatsrates zur schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters“. Der Staatsrat kann die Umsetzung dieser Maßnahmen je nach tatsächlichem Bedarf ergänzen und verfeinern.
5. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Bestimmungen zum Renteneintrittsalter in den „Übergangsmaßnahmen des Staatsrates zur Unterbringung alter, schwacher, kranker und behinderter Kader“ und den „Übergangsmaßnahmen des Staatsrates zum Ruhestand und Rücktritt von Arbeitnehmern“, die auf der zweiten Sitzung des Ständigen Ausschusses des Fünften Nationalen Volkskongresses genehmigt wurden, werden nicht mehr umgesetzt.