Die EFTA-Überwachungsbehörde ESA erwägt, gegen Norwegen ein formelles Klageverfahren wegen der Einleitung von Bergbauabfällen in den Førdefjord einzuleiten. Obwohl der norwegische Oberste Gerichtshof am 17. Juni entschieden hat, dass die Genehmigung für die Einleitung ungültig ist, lässt die Regierung den Bergbau und die Verklappung auf dem Meeresboden weiter zu. Dies hat bei der ESA große Besorgnis ausgelöst.
Urteil des Obersten Gerichtshofs und Reaktion der Regierung
Am 17. Juni entschied der Oberste Gerichtshof, dass die von der Regierung erteilte Genehmigung zur Einleitung von Bergbauabfällen in den Førdefjord gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie verstößt. Das Gericht stellte fest, dass die Regierung nicht berechtigt war, die Ausnahmeregelung der Richtlinie anzuwenden, die verlangt, dass das Projekt einem erheblichen öffentlichen Interesse dienen muss, das die Umweltschäden aufwiegt.
Nach dem Urteil forderte die ESA die norwegische Regierung auf, vier zentrale Fragen zu klären, darunter, warum Nordic Mining weiterhin Abfälle in den Fjord einleiten darf und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht. Vergangenen Freitag übermittelte das Klima- und Umweltministerium seine formelle Antwort an die ESA.
Klima- und Umweltminister Andreas Bjelland Eriksen erklärte in seiner Antwort: „Grundsätzlich kann der Inhaber einer Genehmigung, nachdem diese für ungültig erklärt wurde, bis zur erneuten Prüfung durch die Verwaltung weiterhin nach ihr handeln, sofern die Angelegenheit relativ zügig bearbeitet werden kann.“ Er fügte hinzu, dass die Regierung nun eine umfassende Prüfung durchführe, einschließlich der Frage, ob der Bescheid geändert oder aufgehoben werden soll.
Haltung der ESA und mögliche Folgen
Jarle Hetland, Kommunikationschef der ESA, sagte: „Wir werden nun die Antwort der Regierung prüfen und bewerten. Der nächste Schritt hängt davon ab, ob wir den Fall weiterverfolgen möchten.“
Sollte die ESA beschließen, ein formelles Verfahren einzuleiten, könnte der Fall vor dem EFTA-Gerichtshof landen. Hetland betonte: „Wenn wir es für notwendig halten, ein formelles Verfahren gegen Norwegen einzuleiten, könnte dies zu einem Verfahren vor dem EFTA-Gerichtshof führen, und Norwegen müsste sich dann an das Urteil des Gerichtshofs halten.“
Kern des Konflikts
Nordic Mining hat die Erlaubnis erhalten, 250 Millionen Tonnen Bergbauabfälle in den Førdefjord zu verklappen. Umweltorganisationen weisen darauf hin, dass eine derart große Einleitung sämtliches Leben am Fjordboden ersticken und das Ökosystem zerstören würde.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Gemäß der Richtlinie müssen die EWR-Staaten eine Verschlechterung der Wasserqualität verhindern; Ausnahmen sind nur unter sehr strengen Bedingungen zulässig. Die ESA hatte bereits zuvor darauf hingewiesen, dass sowohl die Projekte im Førdefjord als auch im Repparfjord voraussichtlich den ökologischen Zustand der betroffenen Wasserkörper verschlechtern werden.
Gleichzeitig haben die norwegischen Umweltorganisationen Naturvernforbundet und Natur og Ungdom einen Brief an Ministerpräsident Jonas Gahr Støre gesandt, in dem sie einen sofortigen Stopp der Abfallverklappung im Førdefjord fordern.